Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) ist es nun möglich, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) sowie Bürger-Energie-Gemeinschaften (BEG) zu bilden. Damit stehen Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften, Gemeinden sowie Gewerbetreibenden zwei weitere Instrumente zur Verfügung, um sich gemeinsam an der Energie-, Strom- und Mobilitätswende zu beteiligen.
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